Vergleichstabelle Europrivacy vs Interprivacy
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WEB | europrivacy.com | interprivacy.org |
WAS | Offizielles europäisches Datenschutzsiegel gemäß DSGVO. | Internationale geografisch neutrale Datenschutz-Zertifizierung. |
RECHTSGRUNDLAGE | Reguliert durch die DSGVO. | Nicht den Regeln und Einschränkungen der DSGVO unterworfen. |
RECHTSWIRKUNG DER DSGVO | Ja | Nein |
ZUGEHÖRIGE VORSCHRIFTEN | EU-DSGVO | EU-DSGVO, Übereinkommen 108+ des Europarates, Global CBPR Forum, Malabo-Konvention der Afrikanischen Union, ASEAN-Rahmen, Ibero-amerikanische RIPD, PDPS, EU-US DPF. |
WO | Derzeit auf Antragsteller mit Sitz in der EU und dem EWR beschränkt. Weltweite Ausweitung ab 2026 geplant. | Keine geografischen Einschränkungen, aber einige Länder haben möglicherweise Vorschriften, die eine Einhaltung der Kriterien verhindern könnten. |
AKKREDITIERUNG | Die Zertifizierungsstelle muss gemäß Art. 43 DSGVO von einer EU- oder EWR-Behörde akkreditiert sein. | Die Zertifizierungsstelle muss von einer der 95 nationalen Akkreditierungsstellen, Mitglied des International Accreditation Forum (IAF), akkreditiert sein. |
GEMEINSAME VORTEILE |
Reduziert rechtliche, finanzielle und Reputationsrisiken. Wertvoll als immaterieller Vermögenswert und reduziert Due-Diligence-Kosten. Skalierbar (für alle B2B-Partner). Vertrauensaufbau durch unabhängige, regelmäßige Audits durch Dritte. Schafft Wettbewerbsvorteile. Hilft möglicherweise, sich auf prioritäre Datenverarbeitungen zu konzentrieren. Vereinfacht und vereinheitlicht das Compliance-Management. |
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ZUSÄTZLICHE VORTEILE |
Von der DSGVO anerkannt zum Nachweis von: - Datenschutz durch Technikgestaltung & durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) - Angemessenheit von Verantwortlichen (Art. 24 DSGVO) und Auftragsverarbeitern (Art. 28 DSGVO) - Angemessenheit der Sicherheit (Art. 32 DSGVO) - Einfluss auf Geldbußen (Art. 83 DSGVO). |
Kann von Nicht-EU/EWR-Rechtsordnungen übernommen werden. Erweiterte Abdeckung mit den wichtigsten regionalen und internationalen Datenschutzvorschriften und -normen. |
VIELES GEMEINSAM | ||
METHODOLOGIE | Gleiche Methodologie. | |
KRITERIEN | Sehr ähnliche Kriterien. | |
ZUVERLÄSSIGKEIT | Gleiches Anforderungsniveau. | |
INTEROPERABILITÄT | Einfach kompatibel (Doppelzertifizierung) und einfach aufeinander erweiterbar. | |
WER | Anwendbar sowohl für Verantwortliche als auch für Auftragsverarbeiter. | |
BEWERTUNGSGEGENSTAND | Datenverarbeitungsaktivitäten, einschließlich in Produkten und Dienstleistungen. | |
UNTERSTÜTZUNG | Gleiches Ökosystem offizieller Partner, gleiche Akademie, gleiche Online-Ressourcen. | |
BEWERTUNG | Beide können als immaterielle Vermögenswerte bewertet und zur Wertschöpfung genutzt werden. |